Häufig werden die Begrifflichkeiten Arbeitsrecht und Arbeitsschutz verwendet. Doch was verbirgt sich hinter diesen Bezeichnungen? Wofür steht was und wie kann es mir helfen? Erfahren Sie mehr im folgenden Artikel.
Auf einen Blick:
1. Was ist Arbeitsrecht?
2. Was ist Arbeitsschutz?
3. Aufgaben des Betriebsrats
Bereits im Römischen Reich gab es Bestreben die bürgerlichen Rechte zu regeln.“ Locatio conducto“ wurden die rechtlichen Regelungen genannt, die den heutigen Arbeitsverträgen nahe kommen und die Grundlage des Arbeitsrechts bilden.
Der unter dem Germanischen Volk bekannte „Treuedienstvertrag“ gilt heute noch und regelt die Schutz- und Treuepflichten, die von beiden Vertragspartner eingegangen werden. Ähnliche Verpflichtungen regelt in Deutschland der Arbeitsschutz.
Die Rückläufe der Mitbestimmung reichen bis in die Anfänge der Industriegesellschaft. Zu Beginn des 19 Jahrhunderts verschlechterte sich die die Arbeitssituation der Arbeitnehmer und deren Abhängigkeit wurde größer. Demzufolge wurden in Bergbau, Kohle-, Eisen- und Stahlunternehmen Arbeitnehmervereinigungen gegründet, die sukzessive an der Mitbestimmung und bei Verhandlung mit der Unternehmensleitung beteiligt wurden. Diese Ansätze prägen bis in die heutige Zeit die Grundlage der Aufgaben des Betriebsrats.
Was ist Arbeitsrecht?
Das Arbeitsrecht beinhaltet zwei Hauptbereiche: das Individual-Arbeitsrecht und das Kollektiv-Arbeitsrecht. Das Individual-Arbeitsrecht regelt die individuellen Arbeitsbedingungen, wie Arbeitszeit, Kündigungsschutz, Urlaub, Entgeltfortzahlung und Mutterschutz. Das Kollektiv-Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sowie das Verhältnis zwischen den Arbeitnehmern. Aufgrund der Unterlegenheit der Arbeitnehmer, gewährt das Arbeitsrecht diesen einen besonderen Schutz. Zum Kollektiv-Arbeitsrecht gehört das Tarifvertragsrecht, das die Grundrechte der Arbeitnehmer beinhaltet. Darin enthalten sind die Vereinbarung von Gehältern, die Vereinbarung des Mindestlohns und die Regelung von Streik, als legitimes Mittel zur Durchsetzung der Interessen der Arbeitnehmer. Das ebenfalls dazugehörige Betriebsverfassungsrecht regelt das Mitbestimmungsrecht in Betrieben und Unternehmen.
Was ist Arbeitsschutz?
Der Arbeitsschutz bzw. Arbeitnehmerschutz regelt den Schutz der Beschäftigten betreffend Sicherheit und Gesundheit und ist ein Teil des Arbeitsrechts. Es wird zwischen sozialem und allgemeinen Arbeitsschutz unterschieden. Der allgemeine Arbeitsschutz beinhaltet allgemeine Schutzmaßnahmen (z.B. Schutzausrüstung), Gefahren Beseitigung, Gesundheitsschutz (Verhinderung von akuten oder chronischen Erkrankungen durch chemische Stoffe, sowie durch körperliche und psychische Belastung) Mutterschutz und Jugendschutz. Der soziale Arbeitsschutz regelt die Arbeitszeiten, Jugendarbeitssschutz und Mutterschutz.
Aufgaben des Betriebsrats
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer, vermittelt zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber und beeinflusst betriebliche Entscheidungen. Er kontrolliert geltende Gesetze, Verträge und Betriebsvereinbarungen, sowie die Förderung des Umwelt- und Arbeitsschutzes. Des weiteren überwacht er die Gleichstellung der Geschlechter jeden Alters und die Eingliederung Schwerbehinderter. Sein Mitspracherecht kommt sowohl bei der Neueinstellung zukünftiger Mitarbeitern sowie bei Kündigungen zum tragen. Auch die Betriebsräte selber, verfügen ihrerseits über einen besonderen Schutz, der durch den Gesetzgeber erfolgt. Dieser ermöglicht ihnen die Erfüllung ihrer Aufgaben, ohne dass sie Nachteile befürchten müssen. Sie werden von den Arbeitnehmer gewählt und die Amtszeit beträgt vier Jahre. Zur Wahl können sich alle Arbeitnehmer nach einer mindestens sechs monatigen Beschäftigung stellen. Die Anzahl der Betriebsrats-Mitglieder hängt von der Anzahl der erwachsenen Arbeitnehmer eines Betriebes ab. Die Tätigkeit eines Betriebsrat erfolgt ehrenamtlich und wird nicht vergütet.
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