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Persönlichkeitsstörung Teil 4: Dissoziale Persönlichkeitsstörung – antisoziale Persönlichkeit

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Personen mit einer antisozialen bzw. dissozialen Persönlichkeitsstörungen sind überaus schwierige Charaktere, die dabei sehr schädigend auf das Umfeld wirken. Es besteht ein tiefgreifendes Muster der Missachtung und Verletzung von den Rechten anderer, und das schon seit jungen Jahren. Eine anschließende Therapie basiert auf der Ausbildung sozialer Kompetenzen. Verhaltenskontrolle und Gedankentechniken werden erlernt. Impulsdialog bietet ein umfassendes Training zur Gedankenkraft, welches als ergänzendes Angebot genutzt werden kann, aber keine therapeutischen Maßnahmen ersetzt.

Auf einen Blick:

1. Seite: Überblick antisoziale Persönlichkeitsstörung

2. Seite: Überblick dissoziale Persönlichkeitsstörung

3. Seite: Therapiemöglichkeiten

4. Seite: Zusammenfassung

 

Seite 1 - Überblick antisoziale Persönlichkeitsstörung

 

Für die dissoziale Persönlichkeitsstörung (der ICD-10-Code ist F60.2) sind eine niedrige Schwelle für aggressives und gewalttätiges Verhalten (wiederholte Schlägereien, Überfälle etc.), sehr geringe Frustrationstoleranz, Verantwortungslosigkeit und Missachtung sozialer Normen , Regeln und Verpflichtungen, ein fehlendes Schuldbewusstsein (zeigen keine Reue nach ihren Taten), Impulsivität, mangelndes Lernen aus Erfahrung oder Bestrafung, mangelndes Einfühlen in andere typisch. Beziehungen werden zwar eingegangen, jedoch selten gut aufrechterhalten. Dissoziale Personen sind zudem erhöht reizbar. Sie neigen zu Falschheit, wiederholtem Lügen oder Betrügen und wirken dabei gewissenlos, da sie sich rechtfertigen oder gar andere beschuldigen. Aus diesen Gründen neigen Menschen mit einer dissozialen Persönlichkeitsstörung vermehrt zu Gewalttaten, Kriminalität und Drogen- bzw. Alkoholmissbrauch. Bei der „schwersten“ Untergruppe würde man diese Personen als trickreiche und sprachgewandte Blender mit oberflächlichem Charme, als gnadenlose Ausnutzer mit krankhaftem Lügen, betrügerisch-manipulativem Verhalten und Gefühlskälte oder als Kriminelle mit Erlebnishunger, unkontrolliertem und gewissenlosem Handeln bezeichnen. Früher wurde in der Literatur der nun veraltete Begriff "Psychopath" für diese Störung verwendet.

 

 

Die antisoziale Persönlichkeitsstörung

Die antisoziale Persönlichkeitsstörung ist dabei ein Begriff der Amerikanischen Psychiatrischen Vereinigung (APA) aus dem DSM-IV (=„Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders“, dies bedeutet „diagnostischer und statistischer Leitfaden psychischer Störungen“ und ist ein Klassifikationssystem in der Psychiatrie, welches in den USA herausgegeben wird). Die im DSM angeführten Kriterien konzentrieren sich vor allem auf leicht objektivierbare Verhaltens-Phänomene, wie offenkundiges delinquentes (straffälliges) Verhalten. Als charakteristisch für eine antisoziale Persönlichkeit wird dabei folgendes beschrieben: 

a) Es besteht ein tiefgreifendes Muster von Missachtung und Verletzung der Rechte anderer. Das soll seit dem 15. Lebensjahr dominieren. 

Dabei müssen mindestens drei der folgenden Kriterien erfüllt sein: 

  • der Betroffene versagt bzw. schafft es nicht sich in Bezug auf gesetzmäßiges Verhalten den gesellschaftlichen Normen anzupassen. Das äußert sich im wiederholten Begehen oder in Handlungen, die einen Grund für eine polizeiliche Festnahme darstellen
  • Falschheit, die sich in wiederholtem Lügen, dem Gebrauch von Decknamen oder dem Betrügen anderer zum persönlichen Vorteil oder Vergnügen äußert
  • Impulsivität oder Versagen, vorausschauend zu planen
  • Reizbarkeit und Aggressivität, was sich in wiederholten Schlägereien oder Überfällen äußert
  • Rücksichtslose Missachtung der eigenen Sicherheit bzw. der Sicherheit anderer
  • Durchgängige Verantwortungslosigkeit, die sich in wiederholtem Versagen zeigt, eine dauerhafte Tätigkeit auszuüben oder finanziellen Verpflichtungen nachzukommen
  • Fehlende Reue, die sich in Gleichgültigkeit oder Rationalisierung (nachträgliche und bewusste Begründung unbewusster Motive) äußert, wenn die Person andere Menschen kränkt, misshandelt oder bestohlen hat


b) Außerdem muss die Person mindestens 18 Jahre alt sein und die Störung des Sozialverhaltens war bereits vor Vollendung des 15. Lebensjahres erkennbar gewesen. 

c) Zudem darf das antisoziale Verhalten nicht ausschließlich im Verlaufe einer Schizophrenie oder einer manischen Episode (krankhafte Hochstimmung, meist im Rahmen einer manisch-depressiven Störung) auftreten. 

 

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